Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kreditvermittlung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Tätigkeit der Kreditvermittlung durch den Kreditvermittler, insbesondere im Bereich der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen gemäß § 136a Abs. 1 Z 2 GewO.

Diese AGB ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Finanzdienstleisters. Sofern einzelne Aspekte nicht ausdrücklich durch diese AGB geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Finanzdienstleisters.

Hinweis zur geschlechtsneutralen Formulierung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Tätigkeitsbereich des Kreditvermittlers

Der Kreditvermittler erbringt folgende Leistungen:

  1. Vorstellung oder Angebot von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen.
  2. Unterstützung bei vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen.
  3. Abschluss von Kreditverträgen im Namen des Kreditgebers oder Tätigkeiten im Auftrag des Kreditgebers.

Beratungsdienstleistungen, insbesondere die individuelle Empfehlung bestimmter Kreditprodukte, sind nicht Bestandteil der Kreditvermittlung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Bereitstellung von Informationen

Der Kunde ist verpflichtet, dem Kreditvermittler alle zur Kreditanfrage erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

3.2. Mehrfachanfragen und Offenlegungspflicht

Der Kunde muss den Kreditvermittler informieren, falls:

  • bereits eine Kreditanfrage bei einem anderen Vermittler oder Kreditgeber gestellt wurde.
  • eine frühere Kreditanfrage abgelehnt wurde.

Fehlende oder unrichtige Angaben können dazu führen, dass eine Kreditvermittlung nicht erfolgreich ist. Falls der Kunde durch schuldhafte Falschangaben das Scheitern der Vermittlung verursacht, kann der Kreditvermittler Schadenersatz, insbesondere für entgangene Provisionen, verlangen.

4. Datenschutz und Bankgeheimnis

Der Kreditvermittler verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

Der Kunde entbindet die beteiligten Banken gemäß § 38 Abs. 2 Z 5 BWG vom Bankgeheimnis, soweit dies für die Kreditvermittlung erforderlich ist.

5. Dauer des Vermittlungsauftrags und Erfolg

Der Vermittlungsauftrag endet mit der Erteilung einer Kreditzusage oder spätestens 60 Tage nach vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Während dieser Zeit hat der Kunde den Kreditvermittler über weitere Kreditanfragen zu informieren.

6. Vergütung und Entgelte

  • Der Kreditvermittler erhält üblicherweise eine Provision vom Kreditgeber.
  • Der Kunde schuldet dem Kreditvermittler nur dann ein Entgelt, wenn dies vor Abschluss des Kreditvertrags schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger vereinbart wurde.
  • Es gelten primär die Bestimmungen des Kreditvermittlungsvertrags, subsidiär die gesetzlichen Regelungen.

7. Informationspflichten des Kreditvermittlers

Der Kreditvermittler stellt dem Kunden relevante Informationen zu den Kreditprodukten zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Informationen sorgfältig zu lesen und erst nach vollständiger Kenntnisnahme eine Entscheidung zu treffen.

8. Besondere Hinweise und Risiken

8.1. Umschuldungen
  • Der Kreditvermittler darf keine Umschuldungen vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz – unter Berücksichtigung der Provision – eine wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kunden bedeutet.
  • Änderungen des Zins- oder Währungsrisikos oder der Sicherheiten können wirtschaftliche Vor- oder Nachteile für den Kunden mit sich bringen.
  • Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung empfohlen.
8.2. Kredite mit Tilgungsträger

Ein Tilgungsträger-Kredit wird nicht direkt durch Ratenzahlungen getilgt, sondern durch Kapitalbildung (z. B. Wertpapiere, Lebensversicherungen). Es besteht das Risiko, dass die Kapitalentwicklung nicht ausreicht, um den Kredit wie geplant zu tilgen. Der Kreditvermittler stellt hierzu gesonderte Risikoinformationen bereit.

8.3. Fremdwährungskredite

Ein Fremdwährungskredit birgt Wechselkurs- und Zinssatzrisiken, die zu höheren finanziellen Belastungen führen können. Der Kreditvermittler stellt dem Kunden detaillierte Risikoinformationen zur Verfügung, die vor Vertragsabschluss zu lesen sind.

9. Beschwerden und Streitbeilegung

Beschwerden können an die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister (E-Mail: fdl.ombudsstelle@wko.at) gerichtet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Streitbeilegung über: